Rechtsprechung
ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13 lev |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Equal Pay, Leiharbeitnehmer, Scheinselbständig
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Equal Pay, Leiharbeitnehmer, Scheinselbständig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf gleiche Bezahlung wie ein im Entleiherbetrieb beschäftigter Scheinselbstständiger; Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher bei Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht nur vorübergehend; ...
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Equal-Pay-Grundsatz gilt nicht bei unterschiedlicher Vergütungsordnung für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Darlegungslast
Auszug aus ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13
Darlegungs- und beweispflichtig für die Höhe des Anspruches ist nach allgemeinen Grundsätzen der Leiharbeitnehmer (BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12).Dazu gehören vorrangig die Benennung eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers und das diesem vom Entleiher gewährte Arbeitsentgelt (BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12).
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Rückabwicklung nach einem Statusurteil
Auszug aus ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13
Wird festgestellt, dass ein vermeintlich freier Mitarbeiter tatsächlich Arbeitnehmer ist, so entfällt ein Rechtsgrund für die Honorarzahlung (vgl. BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00=.Nach der Rechtsprechung des BAG (29.05.2002 - 5 AZR 680/00) steht mit der Feststellung des Arbeitnehmerstatus eines vermeintlichen freien Mitarbeiters zugleich fest, dass der Dienstverpflichtete als Arbeitnehmer zu vergüten war und ein Rechtsgrund für die Honorarzahlung nicht bestand, wenn bei dem Dienstberechtigten unterschiedliche Vergütungsordnung für freie Mitarbeiter und für Arbeitnehmer galten.
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Auszug aus ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13
Das BAG hat in seinem Urteil vom 10.12.2013 (9 AZR 51/13) entschieden, dass zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers entgegen der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG nicht nur vorübergehend erfolgt. - BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12
Gesamtvergleich - Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt …
Auszug aus ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13
Einzubeziehen in einen Gesamtvergleich sind Leistungen ein 13. Monatsgehalt, eine tarifliche Sonderzahlung, Ansprüche auf Urlaubsvergütung sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und an Feiertagen (BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 294/12). - BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des …
Auszug aus ArbG Solingen, 20.02.2014 - 1 Ca 161/13
Kurzfristige Auftragslücken sind bei einem Leiharbeitsunternehmen nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung im Sinne des § 1 Abs. 2, Satz 1 KSchG zu rechtfertigen, da sie zum typischen Wirtschaftsrisiko dieser Unternehmen gehören (vgl. zu alldem BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05).